Übersicht über die Rechtmäßigkeit von eSignaturen

eSignaturen und gesetzliche Regelungen für zertifikatbasierte digitale Signaturen können je nach Land oder Region variieren. Erfahren Sie, wie sich diese Gesetze weltweit unterscheiden.

Rechtsgültigkeit von eSignaturen in den Vereinigten Staaten

Im Jahr 2000 erkannten die Vereinigten Staaten elektronische Signaturen in allen Bundesstaaten und Territorien durch das Gesetz über elektronische Signaturen im globalen und nationalen Handel (ESIGN) an, wo Bundesrecht anwendbar ist. In Bereichen, in denen Bundesrecht nicht gilt, haben mehrere Bundesstaaten das einheitliche Gesetz über elektronische Transaktionen (UETA) verabschiedet. %%%%Erfahren Sie mehr%%%%%%
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    europäisches abgerundetes form branding zeichen.plusRechtsgültigkeit von eSignaturen in Kanada

    Rechtsgültigkeit von eSignaturen in Kanada

    In Kanada haben elektronische Unterschriften sowohl auf Bundesebene durch das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten und elektronische Dokumente (PIPEDA) als auch durch individuelle Provinzgesetze in jeder Provinz und jedem Territorium rechtliche Anerkennung.

    Rechtsgültigkeit von eSignaturen im Vereinigten Königreich

    Bevor das Vereinigte Königreich die EU verließ, war die eIDAS-Verordnung im Vereinigten Königreich anwendbar. Nach dem Brexit im Jahr 2020 bleibt der rechtliche Rahmen für elektronische Signaturen, der jetzt als UK eIDAS bezeichnet wird, unter dem britischen Recht gültig und zulässig. Dieser Rahmen, der größtenteils aus der EU-Gesetzgebung abgeleitet ist, definiert eine elektronische Signatur als Daten in elektronischer Form, die mit anderen elektronischen Daten verknüpft sind und vom Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet werden.

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    schweizerisch abgerundete Form Branding-Symbol.plusRechtsgültigkeit von eSignaturen in der Europäischen Union

    Rechtsgültigkeit von elektronischen Signaturen in der Europäischen Union

    Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) im Jahr 2016 betrachten die Länder der EU elektronische Signaturen in geschäftlichen und rechtlichen Kontexten als rechtlich bindend. eIDAS erkennt drei Arten von elektronischen Signaturen an: Einfache elektronische Signaturen (SES), Fortgeschrittene elektronische Signaturen (AES) und Qualifizierte elektronische Signaturen (QES). %%%%Erfahren Sie mehr%%%%%%
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    Rechtsgültigkeit von eSignaturen in der Schweiz

    Im Jahr 2003 legalisierte die Schweiz elektronische Signaturen mit der Einführung des Bundesgesetzes über elektronische Signaturen, auch bekannt als ZertES. Dieses Gesetz steht im Einklang mit der eIDAS-Verordnung der EU, indem es elektronische Zertifizierungsdienste überwacht und Standards für verschiedene Arten von elektronischen Signaturen festlegt. %%%%Erfahren Sie mehr%%%%

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    Haftungsausschluss

    Die Informationen auf dieser Seite dienen nur allgemeinen Informationszwecken, und Sign.Plus kann nicht garantieren, dass alle Informationen auf dieser Seite aktuell oder genau sind. Dies ist nicht als rechtliche Beratung gedacht und sollte nicht als Ersatz für professionelle rechtliche Beratung dienen. Für rechtliche Beratung konsultieren Sie einen lizenzierten Anwalt bezüglich Ihrer spezifischen rechtlichen Fragen.