Die ZertES-Verordnung

Gemeinsame Rechtsgrundlage für die elektronische Signatur in der Schweiz

ZertES (das Schweizer Bundesgesetz über die elektronische Signatur) ist der wichtigste Rechtsrahmen für elektronische Transaktionen in der Schweiz. Durch die Festlegung strenger Anforderungen an digitale Identitäten und elektronische Signaturen stellt ZertES sicher, dass elektronisch signierte Dokumente die gleiche Rechtsgültigkeit und Sicherheit haben wie herkömmliche handschriftliche Dokumente. Dies stärkt das Vertrauen und die Effizienz digitaler Transaktionen in der Schweiz.

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Übersicht

Was ist die ZertES-Verordnung?

ZertES – kurz für das Schweizer Bundesgesetz über die elektronische Signatur – ist der Rechtsrahmen der Schweiz zur Validierung elektronischer Signaturen und digitaler Identitäten. Es legt strenge Standards fest, um sicherzustellen, dass elektronisch signierte Dokumente die gleiche Rechtsgültigkeit und Durchsetzbarkeit haben wie handschriftliche Unterschriften, und fördert so das Vertrauen und die Effizienz bei digitalen Transaktionen in der Schweiz. Durch die Anerkennung mehrerer Signaturtypen und die Regulierung von Vertrauensdienstanbietern ermöglicht ZertES sichere, optimierte Arbeitsabläufe für Unternehmen, Behörden und Einzelpersonen gleichermaßen.

Warum ist ZertES wichtig?

ZertES ist von entscheidender Bedeutung, da es Rechtssicherheit für elektronische Signaturen in der Schweiz bietet und sicherstellt, dass diese den gleichen durchsetzbaren Status haben wie handschriftliche Unterschriften. Durch die Definition klarer Richtlinien für Vertrauensdienstleister und die Festlegung der technischen und Sicherheitsanforderungen für gültige elektronische Signaturen stärkt ZertES das Vertrauen in digitale Transaktionen. Dieser einheitliche Rahmen rationalisiert nicht nur die Arbeitsabläufe für Unternehmen, Behörden und Einzelpersonen, sondern verbessert auch die Sicherheit, indem er strenge Standards für elektronische Signaturen vorschreibt – und ermöglicht so schnellere und effizientere Abläufe im ganzen Land.

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Arten von eSignaturen

Arten elektronischer Signaturen unter ZertES

Gemäß der ZertES-Verordnung werden elektronische Signaturen in drei Stufen eingeteilt, die jeweils ein unterschiedliches Maß an Sicherheit, Authentifizierung und Rechtswirkung bieten. Das Verständnis dieser Typen hilft Unternehmen und Einzelpersonen, das richtige Gleichgewicht zwischen Komfort und Rechtssicherheit zu finden:

  1. Einfache elektronische Signatur (SES): Dies ist die einfachste Form der elektronischen Signatur, die alles von einer gescannten handschriftlichen Unterschrift bis hin zu einem Kontrollkästchen zum Zustimmen durch Anklicken umfassen kann. Obwohl die SES gültig ist, bietet sie bei Rechtsstreitigkeiten einen eingeschränkteren Beweiswert.
  2. Fortgeschrittene elektronische Signatur (AES): AES erfordert eine strengere Identitätsprüfung und muss eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft sein. Außerdem muss es die Erkennung aller Änderungen ermöglichen, die nach der Unterzeichnung am Dokument vorgenommen wurden, und bietet somit ein höheres Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit als SES.
  3. Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Die QES erfüllt die strengsten Anforderungen und muss von einem staatlich anerkannten Vertrauensdienstanbieter (Trust Service Provider, TSP) ausgestellt werden. Sie hat unter allen elektronischen Signaturtypen gemäß ZertES die höchste Rechtswirkung und ist in allen EU-Mitgliedsstaaten einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Dies macht die QES ideal für Transaktionen mit hohem Risiko oder strengen Regulierungen.
Basis

SES

Einfache elektronische Unterschrift
Bestätigen Sie die Unterschrift ses
Bestätigen Sie die Unterschrift mit einem Klick.
Informelle Vereinbarungen und grundlegende Dokumentenunterzeichnung:
  • Dienstleistungsvertrag
  • Datenschutzrichtlinie
  • Arbeitsvertrag
  • Bestellungen
  • Dauerhaftes Mietverhältnis
Hoch

AES

Erweiterte elektronische Unterschrift
Einmalpasswort
Einmalpasswort.
Geschäftsverträge, finanzielle Transaktionen:
  • Geheimhaltungsvereinbarung
  • Mietvertrag
  • Urheberrechtsvertrag
  • Partnerschaftsvereinbarungen
  • Personenversicherung
Maximal

QES

Qualifizierte elektronische Signatur
Unterschrift mit ID
Unterschrift mit zusätzlicher ID.
Rechtsvereinbarungen, Verträge, Regierungsdokumente:
  • Auditbericht
  • Bankkontoeröffnung
  • Verbraucherdarlehensvertrag
  • Verbraucherkreditverträge
  • Temporäre Mietverträge
Vorteile von ZertES-Signaturen

Hauptvorteile ZertES-konformer elektronischer Signaturen

  1. Rechtliche Gleichwertigkeit mit handschriftlichen Unterschriften - ZertES stellt sicher, dass elektronische Signaturen nach Schweizer Recht anerkannt werden, und verleiht digital signierten Dokumenten die gleiche Rechtsgültigkeit wie papierbasierten Verträgen.
  2. Verbesserte Sicherheit und Vertrauen – Strenge Compliance-Maßnahmen und Anforderungen zur Identitätsüberprüfung minimieren das Betrugsrisiko und stärken das Vertrauen in digitale Transaktionen.
  3. Optimierte Arbeitsabläufe – Der Verzicht auf Papier beschleunigt Vertragsprozesse, reduziert den Verwaltungsaufwand und verbessert die Gesamteffizienz.
  4. Branchenübergreifende Einführung – Unternehmen, Behörden und Gesundheitsdienstleister können alle von ZertES profitieren, da es allgemein akzeptierte digitale Vereinbarungen ermöglicht.
  5. Regulierte Vertrauensdiensteanbieter – ZertES schreibt eine Akkreditierung für TSPs (Vertrauensdiensteanbieter) vor und gewährleistet so die höchsten Standards bei der Ausstellung und Überprüfung von Zertifikaten.
eIDAS-Anforderungen

Wichtige Anforderungen für die ZertES-Konformität

Um ZertES-Konformität zu erreichen, müssen strenge technische und rechtliche Standards eingehalten werden, die die Integrität, Authentizität und Rechtsgültigkeit elektronischer Signaturen und Vertrauensdienste in der Schweiz gewährleisten. Diese Anforderungen schützen digitale Transaktionen und schaffen Vertrauen in die elektronische Kommunikation. Im Folgenden sind die Kernelemente aufgeführt, die Unternehmen und Dienstanbieter berücksichtigen müssen:

  1. Sichere Identitätsprüfung - Die Identität der Unterzeichner muss mit zuverlässigen Methoden überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Signatur eindeutig mit ihnen verknüpft ist. Bei qualifizierten elektronischen Signaturen (QES) wird die Identitätsprüfung von akkreditierten Vertrauensdiensteanbietern durchgeführt.
  2. Integrität und Manipulationsschutz der Signatur – Elektronische Signaturen müssen nach der Unterzeichnung unverändert bleiben und alle Änderungen müssen erkennbar sein. Dadurch wird die Authentizität und Integrität signierter Dokumente sichergestellt.
  3. Einsatz akkreditierter Vertrauensdiensteanbieter (TSPs) – ZertES schreibt vor, dass QES von regulierten Vertrauensdiensteanbietern ausgestellt werden müssen, die strenge Zertifizierungs- und Betriebsanforderungen erfüllen.
  4. Geräteübergreifende Zugänglichkeit – Kompatible Systeme müssen eine sichere Signatur geräteübergreifend ermöglichen und dabei das gleiche Maß an Integrität und Authentizität gewährleisten, unabhängig davon, ob die Transaktion auf einem Desktop- oder Mobilgerät erfolgt.
  5. Detaillierter Prüfpfad – Alle Signaturvorgänge müssen mit Zeitstempeln, Identitätsdaten und anderen wichtigen Details protokolliert werden, um für rechtliche Zwecke einen überprüfbaren Datensatz der Transaktion zu erstellen.
  6. Einhaltung schweizerischer Rechtsstandards – Signaturprozesse müssen den schweizerischen Gesetzen entsprechen, um sicherzustellen, dass elektronische Transaktionen den nationalen Compliance-Standards entsprechen und vor Schweizer Gerichten durchsetzbar sind.

Durch die Erfüllung dieser Anforderungen können Unternehmen sicherstellen, dass ihre elektronischen Signaturprozesse vollständig ZertES-kompatibel sind, und so die Sicherheit und Zuverlässigkeit digitaler Transaktionen in der Schweiz verbessern.

Rechtliche Zulässigkeit & Wirkung

Zulässigkeit und Rechtswirksamkeit von eSignaturen unter ZertES

Unter ZertES werden elektronische Signaturen vor Schweizer Gerichten als Beweismittel anerkannt. Sie können nicht allein deshalb abgewiesen werden, weil sie in digitaler Form vorliegen. Die Durchsetzbarkeit einer elektronischen Signatur hängt von Faktoren wie der Art der verwendeten Signatur und dem Sicherheits- und Verifizierungsgrad ab, den sie bietet. Eine einfache elektronische Signatur kann beispielsweise für informelle Vereinbarungen ausreichen, bietet aber nicht die erforderliche Sicherheit für stark regulierte Transaktionen. Qualifizierte elektronische Signaturen (QES), die den ZertES-Anforderungen entsprechen und von akkreditierten Vertrauensdiensteanbietern ausgestellt werden, haben dagegen die höchste Rechts- und Beweiskraft. Diese Signaturen sind eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft, werden durch strenge Identitätsprüfungen verifiziert und vor Manipulation geschützt, was sie bei Rechtsstreitigkeiten äußerst widerstandsfähig macht.

ZertES legt den Grundsatz fest, dass elektronische Signaturen die gleiche Rechtsgültigkeit haben wie handschriftliche Unterschriften, schreibt aber nicht vor, welche Art von Signatur für bestimmte Transaktionen verwendet werden muss. Die Entscheidung, wann eine elektronische Signatur ausreicht – oder wann strengere Maßnahmen wie QES erforderlich sind – bleibt individuellen Anwendungsfällen und den Schweizer Rechtsrahmen überlassen, die für bestimmte Branchen oder Vereinbarungen gelten.

Diese Flexibilität ermöglicht es Unternehmen und Einzelpersonen, ihre digitalen Arbeitsabläufe so anzupassen, dass sie sowohl rechtlichen als auch betrieblichen Anforderungen entsprechen. So wird ein Gleichgewicht zwischen Rechtssicherheit und praktischer Nutzbarkeit in der digitalen Wirtschaft der Schweiz geschaffen.

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Häufig gestellte Fragen

Was sind die Ebenen elektronischer Signaturen?
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Die eIDAS-Verordnung legt drei Ebenen elektronischer Signaturen fest: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Jede Ebene baut auf den Kriterien der vorhergehenden auf und erhöht sich in Sicherheit und Komplexität.
Was ist ein Vertrauensdiensteanbieter (TSP)?
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Ein Trust Service Provider (TSP) ist eine unabhängige Einheit, die Vertrauensdienste anbietet und regelmäßig von der zuständigen nationalen Behörde zertifiziert wird. TSPs stellen elektronische Zertifikate für Unterschriften aus und gewährleisten, dass die Integrität des Dokuments seit der Unterzeichnung intakt bleibt. Sie bieten auch Informationen zur Identität des Unterzeichners und garantieren die Authentizität der Unterschrift sowohl für den Unterzeichner als auch für den Prüfer.
Was ist ein Signaturzertifikat?
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Das Signaturzertifikat von einem zertifizierten Vertrauensdienstanbieter ist technisch mit dem unterzeichneten PDF-Dokument verknüpft, was die Gültigkeit der Signatur bestätigt. Es enthält einen Zeitstempel, der den Zeitpunkt der Unterzeichnung aufzeichnet, gewährleistet die Integrität des Dokuments (bestätigt, dass seit der Unterzeichnung keine Änderungen vorgenommen wurden) und verifiziert die Identität des Unterzeichners.

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