Die eIDAS-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 910/2014) ist ein wichtiger Rechtsrahmen, der die Gültigkeit und Sicherheit elektronischer Transaktionen innerhalb der Europäischen Union gewährleistet. Sie steht für „Electronic Identification, Authentication and Trust Services“ (elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste) und regelt, wie digitale Identitäten und elektronische Signaturen in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden.
Die eIDAS-Verordnung ist ein Gesetz der Europäischen Union, das einen einheitlichen Rechtsrahmen für elektronische Identifizierung (eID) und Vertrauensdienste, einschließlich elektronischer Signaturen, in allen EU-Mitgliedsstaaten schafft. eIDAS, die Abkürzung für „Electronic Identification, Authentication and Trust Services“, soll sicherstellen, dass digitale Transaktionen genauso gültig und sicher sind wie herkömmliche papierbasierte Prozesse. Durch die Festlegung klarer Standards für verschiedene Stufen elektronischer Signaturen – einfach, fortgeschritten und qualifiziert – sorgt sie für Rechtssicherheit und gegenseitige Anerkennung elektronischer Signaturen in der gesamten EU. Dieser Rahmen erleichtert grenzüberschreitende digitale Transaktionen, stärkt das Vertrauen zwischen EU-Unternehmen und -Bürgern und vereinfacht die Einhaltung von Vorschriften für Organisationen, die in oder mit der EU tätig sind.
Die eIDAS-Verordnung ist von entscheidender Bedeutung, da sie für Konsistenz, Vertrauen und Rechtssicherheit bei digitalen Transaktionen in der gesamten Europäischen Union sorgt. Durch die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste – einschließlich elektronischer Signaturen – wird sichergestellt, dass digitale Dokumente den gleichen Rechtsstatus haben wie herkömmliche papierbasierte Verträge. Diese Einheitlichkeit vereinfacht grenzüberschreitende Prozesse, verringert den Verwaltungsaufwand und fördert sichere Online-Interaktionen. Dadurch können Unternehmen, Regierungen und Einzelpersonen letztendlich effizienter und sicherer Transaktionen in der gesamten EU durchführen.
Gemäß der eIDAS-Verordnung werden elektronische Signaturen in drei Stufen eingeteilt, die jeweils ein unterschiedliches Maß an Sicherheit, Authentifizierung und Rechtswirkung bieten. Das Verständnis dieser Typen hilft Unternehmen und Einzelpersonen, das richtige Gleichgewicht zwischen Komfort und Rechtssicherheit zu finden:
Um eIDAS-Konformität zu erreichen, müssen strenge technische und rechtliche Maßstäbe eingehalten werden, die die Integrität, Authentizität und Vertrauenswürdigkeit elektronischer Signaturen und anderer Vertrauensdienste in der gesamten Europäischen Union gewährleisten. Im Folgenden sind die Kernanforderungen aufgeführt, die Unternehmen und Dienstanbieter erfüllen müssen:
Durch das Verständnis und die Umsetzung dieser wichtigen Anforderungen können Unternehmen die eIDAS-Standards einhalten, das digitale Vertrauen stärken und sichere elektronische Transaktionen in der gesamten EU durchführen.
Gemäß eIDAS ist jede Form elektronischer Signaturen grundsätzlich als Beweismittel vor Gerichten in der gesamten Europäischen Union zulässig. Das bedeutet, dass eine elektronische Signatur nicht allein aufgrund ihrer digitalen Natur abgewiesen werden kann. Ihre Durchsetzbarkeit hängt jedoch letztlich von Faktoren wie der Art der verwendeten Signatur und dem Umfang der Informationen ab, die sie über den Unterzeichner und den Signaturprozess liefert.
So bietet beispielsweise eine einfache Aktion wie das Eintippen eines Namens am Ende einer E-Mail in der Regel nur begrenzte Sicherheit und kann leichter angefochten werden. Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) hingegen – die strengen technischen EU-Anforderungen entsprechen, einen zertifizierten Vertrauensdienstanbieter einbeziehen und eine robuste Unterzeichnerüberprüfung beinhalten – haben die höchste Beweiskraft. Dieser höhere Status macht eine QES deutlich widerstandsfähiger gegen rechtliche Einwände.
Es ist wichtig zu beachten, dass eIDAS zwar den Grundsatz festlegt, dass elektronischen Signaturen aufgrund ihres digitalen Charakters ihre Rechtswirkung nicht abgesprochen werden kann, es jedoch nicht vorschreibt, welche Transaktionen speziell eine Signatur erfordern oder welche Stufe der elektronischen Signatur für jeden Anwendungsfall erforderlich ist. Jeder EU-Mitgliedsstaat behält die Befugnis, Fälle zu bestimmen, in denen eine elektronische Signatur akzeptabel ist, sowie Situationen, die strengere Maßnahmen erfordern könnten, wie fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signaturen.
Indem die eIDAS-Verordnung die Zulässigkeit klärt, die Festlegung detaillierter Anforderungen jedoch den nationalen Gesetzgebern überlässt, bietet sie sowohl Rechtssicherheit in der gesamten EU als auch die Flexibilität der Mitgliedstaaten, die Signaturanforderungen an ihre individuellen Rechts- und Wirtschaftslandschaften anzupassen.
Wählen Sign.Plus für eine All-in-One-Plattform für elektronische Signaturen, die Europas höchsten Standards für Vertrauen und Sicherheit entspricht. Von fortgeschrittenen bis hin zu qualifizierten elektronischen Signaturen (QES) bieten wir robuste Identitätsprüfung und Verschlüsselung, damit Ihre Dokumente in der gesamten EU rechtsgültig bleiben.
Senden Sie Signaturen von Ihrem Computer oder Mobilgerät oder integrieren Sie sie über unsere eIDAS-API nahtlos in Ihre vorhandenen Systeme – und das alles unter vollständiger Einhaltung der eIDAS-Vorschriften. Beginnen Sie noch heute und optimieren Sie Ihre digitale Signatur mit vollem Vertrauen.
Beginnen Sie noch heute und optimieren Sie Ihre digitale Signatur mit vollem Vertrauen.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die Informationen auf dieser Seite dienen nur allgemeinen Informationszwecken, und Sign.Plus kann nicht garantieren, dass alle Informationen auf dieser Seite aktuell oder genau sind. Dies ist nicht als rechtliche Beratung gedacht und sollte nicht als Ersatz für professionelle rechtliche Beratung dienen. Für rechtliche Beratung konsultieren Sie einen lizenzierten Anwalt bezüglich Ihrer spezifischen rechtlichen Fragen.