Die eIDAS-Verordnung

Gemeinsame Rechtsgrundlage für elektronische Signaturen in der Europäischen Union

Die eIDAS-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 910/2014) ist ein wichtiger Rechtsrahmen, der die Gültigkeit und Sicherheit elektronischer Transaktionen innerhalb der Europäischen Union gewährleistet. Sie steht für „Electronic Identification, Authentication and Trust Services“ (elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste) und regelt, wie digitale Identitäten und elektronische Signaturen in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden.

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Übersicht

Was ist die eIDAS-Verordnung?

Die eIDAS-Verordnung ist ein Gesetz der Europäischen Union, das einen einheitlichen Rechtsrahmen für elektronische Identifizierung (eID) und Vertrauensdienste, einschließlich elektronischer Signaturen, in allen EU-Mitgliedsstaaten schafft. eIDAS, die Abkürzung für „Electronic Identification, Authentication and Trust Services“, soll sicherstellen, dass digitale Transaktionen genauso gültig und sicher sind wie herkömmliche papierbasierte Prozesse. Durch die Festlegung klarer Standards für verschiedene Stufen elektronischer Signaturen – einfach, fortgeschritten und qualifiziert – sorgt sie für Rechtssicherheit und gegenseitige Anerkennung elektronischer Signaturen in der gesamten EU. Dieser Rahmen erleichtert grenzüberschreitende digitale Transaktionen, stärkt das Vertrauen zwischen EU-Unternehmen und -Bürgern und vereinfacht die Einhaltung von Vorschriften für Organisationen, die in oder mit der EU tätig sind.

Warum ist eIDAS wichtig?

Die eIDAS-Verordnung ist von entscheidender Bedeutung, da sie für Konsistenz, Vertrauen und Rechtssicherheit bei digitalen Transaktionen in der gesamten Europäischen Union sorgt. Durch die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste – einschließlich elektronischer Signaturen – wird sichergestellt, dass digitale Dokumente den gleichen Rechtsstatus haben wie herkömmliche papierbasierte Verträge. Diese Einheitlichkeit vereinfacht grenzüberschreitende Prozesse, verringert den Verwaltungsaufwand und fördert sichere Online-Interaktionen. Dadurch können Unternehmen, Regierungen und Einzelpersonen letztendlich effizienter und sicherer Transaktionen in der gesamten EU durchführen.

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Arten von eSignaturen

Arten elektronischer Signaturen unter eIDAS

Gemäß der eIDAS-Verordnung werden elektronische Signaturen in drei Stufen eingeteilt, die jeweils ein unterschiedliches Maß an Sicherheit, Authentifizierung und Rechtswirkung bieten. Das Verständnis dieser Typen hilft Unternehmen und Einzelpersonen, das richtige Gleichgewicht zwischen Komfort und Rechtssicherheit zu finden:

  1. Einfache elektronische Signatur (SES): Dies ist die einfachste Form der elektronischen Signatur, die alles von einer gescannten handschriftlichen Unterschrift bis hin zu einem Kontrollkästchen zum Zustimmen durch Anklicken umfassen kann. Obwohl die SES gültig ist, bietet sie bei Rechtsstreitigkeiten einen eingeschränkteren Beweiswert.
  2. Fortgeschrittene elektronische Signatur (AES): AES erfordert eine strengere Identitätsprüfung und muss eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft sein. Außerdem muss es die Erkennung aller Änderungen ermöglichen, die nach der Unterzeichnung am Dokument vorgenommen wurden, und bietet somit ein höheres Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit als SES.
  3. Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Die QES erfüllt die strengsten Anforderungen und muss von einem staatlich anerkannten Vertrauensdienstanbieter (Trust Service Provider, TSP) ausgestellt werden. Sie hat unter eIDAS die höchste Rechtswirkung aller elektronischen Signaturtypen und ist in allen EU-Mitgliedsstaaten einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Dies macht die QES ideal für Transaktionen mit hohem Risiko oder strengen Regulierungen.
Basis

SES

Einfache elektronische Unterschrift
Bestätigen Sie die Unterschrift ses
Bestätigen Sie die Unterschrift mit einem Klick.
Informelle Vereinbarungen und grundlegende Dokumentenunterzeichnung:
  • Dienstleistungsvertrag
  • Datenschutzrichtlinie
  • Arbeitsvertrag
  • Bestellungen
  • Dauerhaftes Mietverhältnis
Hoch

AES

Erweiterte elektronische Unterschrift
Einmalpasswort
Einmalpasswort.
Geschäftsverträge, finanzielle Transaktionen:
  • Geheimhaltungsvereinbarung
  • Mietvertrag
  • Urheberrechtsvertrag
  • Partnerschaftsvereinbarungen
  • Personenversicherung
Maximal

QES

Qualifizierte elektronische Signatur
Unterschrift mit ID
Unterschrift mit zusätzlicher ID.
Rechtsvereinbarungen, Verträge, Regierungsdokumente:
  • Auditbericht
  • Bankkontoeröffnung
  • Verbraucherdarlehensvertrag
  • Verbraucherkreditverträge
  • Temporäre Mietverträge
Vorteile von eIDAS-Signaturen

Hauptvorteile eIDAS-konformer elektronischer Signaturen

  1. Rechtssicherheit in der gesamten EU – Eine Signatur, die den eIDAS-Standards entspricht, hat in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten die gleiche Rechtsgültigkeit, wodurch die Compliance-Risiken reduziert werden.
  2. Verbesserte Sicherheit und Betrugsschutz – Erweiterte Maßnahmen wie starke Unterzeichnerauthentifizierung und Verschlüsselung minimieren das Risiko von Fälschungen oder Manipulationen.
  3. Zeit- und Kostenersparnis – Mit elektronischen Signaturen können Sie Verträge und Vereinbarungen in Minuten statt in Tagen abschließen – das Drucken, Versenden oder Faxen physischer Dokumente entfällt.
  4. Bessere Kundenerfahrung – Das Anbieten eines nahtlosen elektronischen Signaturprozesses spiegelt moderne Geschäftspraktiken wider, die die Kundenzufriedenheit und -treue steigern können.
eIDAS-Anforderungen

Wichtige Anforderungen für die eIDAS-Konformität

Um eIDAS-Konformität zu erreichen, müssen strenge technische und rechtliche Maßstäbe eingehalten werden, die die Integrität, Authentizität und Vertrauenswürdigkeit elektronischer Signaturen und anderer Vertrauensdienste in der gesamten Europäischen Union gewährleisten. Im Folgenden sind die Kernanforderungen aufgeführt, die Unternehmen und Dienstanbieter erfüllen müssen:

  1. Sichere Identitätsüberprüfung – Um eIDAS zu erfüllen, müssen Organisationen sicherstellen, dass die Identität jedes Unterzeichners gründlich überprüft wird. Bei fortgeschrittenen elektronischen Signaturen (AES) bedeutet dies, dass die Signatur an eine eindeutig identifizierte Person gebunden wird; für qualifizierte elektronische Signaturen (QES) ist ein qualifiziertes Zertifikat eines anerkannten qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters (QTSP) erforderlich.
  2. Integrität und Manipulationssicherheit – Elektronische Signaturen müssen nach der Unterzeichnung unverändert bleiben. Jede Änderung am Dokument löst eine Warnung aus. Kryptografische Methoden wie Hashing und Verschlüsselung werden häufig verwendet, um die Integrität des Dokuments zu beweisen und die Authentizität der Signatur zu gewährleisten.
  3. Klarer Prüfpfad – eIDAS-Signaturlösungen erfassen und speichern wichtige Metadaten – wie die Identität des Unterzeichners, den Zeitstempel und die IP-Adresse – und erstellen so ein robustes Prüfprotokoll. Diese detaillierte Aufzeichnung bietet einen starken Beweis dafür, wer was, wann und wie unterschrieben hat, und ist für die Verteidigung gegen Streitigkeiten von entscheidender Bedeutung.
  4. Grenzüberschreitende Anerkennung – Einer der Hauptvorteile von eIDAS besteht darin, dass eine gültige elektronische Signatur in einem EU-Mitgliedsstaat auch in allen anderen rechtlich anerkannt wird. Diese einheitliche Akzeptanz fördert reibungslose grenzüberschreitende Transaktionen und erleichtert Unternehmen und Bürgern die Zusammenarbeit in der gesamten Europäischen Union.
  5. Einhaltung von Datenschutzgesetzen – Compliance bedeutet auch, dass beim Sammeln und Speichern von Unterzeichnerinformationen Datenschutzbestimmungen wie die DSGVO eingehalten werden. Organisationen müssen verantwortungsvoll mit personenbezogenen Daten umgehen und eine ordnungsgemäße Einwilligung, Sicherheit und minimale Datenerfassung im Einklang mit den Datenschutzgrundsätzen sicherstellen.
  6. Dokumentation und Wartung – Die Einhaltung der eIDAS-Vorschriften ist ein fortlaufender Prozess und keine einmalige Maßnahme. Unternehmen sollten interne Richtlinien einhalten, ihre Prozesse auf dem neuesten Stand halten und regelmäßige Audits durchführen, um die fortlaufende Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie über regulatorische Aktualisierungen und sich entwickelnde Risiken auf dem Laufenden bleiben.

Durch das Verständnis und die Umsetzung dieser wichtigen Anforderungen können Unternehmen die eIDAS-Standards einhalten, das digitale Vertrauen stärken und sichere elektronische Transaktionen in der gesamten EU durchführen.

Rechtliche Zulässigkeit & Wirkung

Zulässigkeit und rechtliche Wirkung von elektronischen Signaturen gemäß eIDAS

Gemäß eIDAS ist jede Form elektronischer Signaturen grundsätzlich als Beweismittel vor Gerichten in der gesamten Europäischen Union zulässig. Das bedeutet, dass eine elektronische Signatur nicht allein aufgrund ihrer digitalen Natur abgewiesen werden kann. Ihre Durchsetzbarkeit hängt jedoch letztlich von Faktoren wie der Art der verwendeten Signatur und dem Umfang der Informationen ab, die sie über den Unterzeichner und den Signaturprozess liefert.

So bietet beispielsweise eine einfache Aktion wie das Eintippen eines Namens am Ende einer E-Mail in der Regel nur begrenzte Sicherheit und kann leichter angefochten werden. Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) hingegen – die strengen technischen EU-Anforderungen entsprechen, einen zertifizierten Vertrauensdienstanbieter einbeziehen und eine robuste Unterzeichnerüberprüfung beinhalten – haben die höchste Beweiskraft. Dieser höhere Status macht eine QES deutlich widerstandsfähiger gegen rechtliche Einwände.

Es ist wichtig zu beachten, dass eIDAS zwar den Grundsatz festlegt, dass elektronischen Signaturen aufgrund ihres digitalen Charakters ihre Rechtswirkung nicht abgesprochen werden kann, es jedoch nicht vorschreibt, welche Transaktionen speziell eine Signatur erfordern oder welche Stufe der elektronischen Signatur für jeden Anwendungsfall erforderlich ist. Jeder EU-Mitgliedsstaat behält die Befugnis, Fälle zu bestimmen, in denen eine elektronische Signatur akzeptabel ist, sowie Situationen, die strengere Maßnahmen erfordern könnten, wie fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signaturen.

Indem die eIDAS-Verordnung die Zulässigkeit klärt, die Festlegung detaillierter Anforderungen jedoch den nationalen Gesetzgebern überlässt, bietet sie sowohl Rechtssicherheit in der gesamten EU als auch die Flexibilität der Mitgliedstaaten, die Signaturanforderungen an ihre individuellen Rechts- und Wirtschaftslandschaften anzupassen.

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Häufig gestellte Fragen

Was sind die Ebenen elektronischer Signaturen?
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Die eIDAS-Verordnung legt drei Ebenen elektronischer Signaturen fest: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Jede Ebene baut auf den Kriterien der vorhergehenden auf und erhöht sich in Sicherheit und Komplexität.
Was ist ein Vertrauensdiensteanbieter (TSP)?
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Ein Trust Service Provider (TSP) ist eine unabhängige Einheit, die Vertrauensdienste anbietet und regelmäßig von der zuständigen nationalen Behörde zertifiziert wird. TSPs stellen elektronische Zertifikate für Unterschriften aus und gewährleisten, dass die Integrität des Dokuments seit der Unterzeichnung intakt bleibt. Sie bieten auch Informationen zur Identität des Unterzeichners und garantieren die Authentizität der Unterschrift sowohl für den Unterzeichner als auch für den Prüfer.
Was ist ein Signaturzertifikat?
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Das Signaturzertifikat von einem zertifizierten Vertrauensdienstanbieter ist technisch mit dem unterzeichneten PDF-Dokument verknüpft, was die Gültigkeit der Signatur bestätigt. Es enthält einen Zeitstempel, der den Zeitpunkt der Unterzeichnung aufzeichnet, gewährleistet die Integrität des Dokuments (bestätigt, dass seit der Unterzeichnung keine Änderungen vorgenommen wurden) und verifiziert die Identität des Unterzeichners.

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