Der Validator der Europäischen Kommission überprüft gemäß eIDAS-Gesetz die Integrität von Dokumenten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) signiert wurden.
Die Bundesbehörden des Schweizerischen Bundesstaates Validierer überprüfen gemäß ZertES-Gesetz die Integrität von Dokumenten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) signiert sind.
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